Dinge die man nicht darf oder kann ...

Ein Hobbygärtner darf nicht seine liebevoll gehegten Früchte einmaischen, brennen und abschließend stolz den Freunden und Nachbarn präsentieren.

Ein Aromatherapeut kann nicht qualitativ hochwertige und unverfälschte Aromen selbst aus (oder in) der Natur gewinnen.

Ein Wirt darf keine Destille zur Verschönerung in oder vor seinem Restaurant aufstellen.*

Eine Heilpraktikerin darf kein spagyrisches oder homöopathisches Pflanzenelixier aus selbstgezogenen Heilpflanzen herstellen.

Ein Museum oder ein Schausteller darf keine Destillationen vorführen.

Ein Parfumeur darf keinen Duftstoffe oder Parfumgrundlagen selbst herstellen.

Eine Hausfrau darf nicht naturkosmetische Produktaromen selber herstellen.

Ein Alchemist kann nicht nach dem "Elixier des Lebens" forschen.

Ein Künstler darf nicht die Lösungsmittel für seine Naturfarben selber herstellen.

Ein Apotheker darf keine Destille in seinem Schaufenster präsentieren.*

Ein Winzer muß seinen Trester wegwerfen anstatt köstlichen Tresterschnaps (Grappa, Orujo, Marc) zu produzieren.

Ein Filmemacher darf keinen Film über das Destillieren produzieren und senden. Eine Zeitschrift darf keine Anleitung zum Destillieren oder zum Bau einer Destille drucken.

Ein Deutscher darf nicht einmal einen gekauften und bereits versteuerten Alkohol (z.B.: Wodka) zu seinem Lieblingsgetränk vergeisten, dabei könnte man so leckere Sachen wie Himbeergeist, Gin, Kümmel, Anis, Wacholder, Nuß, und noch viel mehr auf diese Art herstellen.




* Ausnahmen bestehen im Falle dekorativer Destillen, wenn man diese beim Zoll anmeldet. Daraufhin wird ein Beamter den Brennkessel durchlöchern oder verplompen und damit die Destille unbrauchbar machen - aber als Dekoobjekt genehmigen.

Alle Beispiele stammen aus der Praxis. Sollten wir uns bei einem Beispiel irren, lassen wir uns gerne eines besseren belehren. Gerne dürfen Sie uns weitere Beispiele zusenden. Wir freuen uns über ihre Meinung.





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