Presse

Verstoß gegen geltendes EU Recht

Nach EU Recht dürfen alle EU Bürger innerhalb der EU Waren einkaufen und versenden, solange diese in einem EU Mitgliedsland frei verkauft werden dürfen. Dank diesem Gesetz war es möglich von einem anderen Land aus (alle Länder sind toleranter als Deutschland!) Destillen und Destillieranlagen nach Deutschand zu versenden - obwohl diese nach dem deutschen Branntweinmonopol meldepflichtig oder gar verboten sind.


Der Zoll meldet sich in Spanien

Zum ersten Juli 2006 bekam die Firma (UNICOBRES S.L.) vom deutschen Zollamt in Karlsruhe die Aufforderung, fürderhin alle gewerblichen Verkäufe nach Deutschland zu melden und den Verkauf privater Destillen komplett einzustellen. Der Verkauf einer einzelnen Destille kann mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Dieser Alleingang Deutschlands verstößt gegen geltendes EU Handelsrecht und beschränkt den freien Warenhandel innerhalb der EU.

Deutschland setzt damit das veraltete (und von der EU abgelehnte) Branntweinmonopol von Kaiser Wilhelm über die Interessen Europas und beschränkt neben dem freien Handel auch das massiv das Recht der Bürger auf Selbstverwirklichung.


Zum Vergleich

In Spanien oder Portugal bestehen keine Gesetze gegen den Besitz einer Privat-Destille und in Frankreich darf man als Privatperson bis zu 20 Liter Alkohol Destillieren. Selbst das strenge Nicht-EU Land Schweiz erlaubt noch private Destillieranlagen mit einem Brennkessel von bis zu drei Litern. In Österreich liegt die Grenze bei knauserigen 2 Litern, aber Deutschland übertrifft weltweit alles mit der legalen Maximalgröße von 0,5 Litern. Viele Anwendungen erfordern eine wesentlich größere Destille.


Infomaterial

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und versorgen Sie mit weiteren Informationen und ansprechendem Bildmaterial zum Destillieren. Viele wichtige Informationen finden Sie auf den anderen Seiten dieser Homepage. Das hier nebenstehende "Legalize Homedistilling" können Sie mit einem Mausklick vergrößern und direkt verwenden. Wenn Sie eine hochauflösende Druckdatei benötigen, dann können Sie hier das Logo als .pdf oder als .eps datei downloaden.

Anfragen bitte per E-Mail an info@naturalborndistiller.com
oder an die Faxnummer +34 956 406774
oder traditionell mit der Post an:

UNICOBRES S.L.
Apartado 159
ES - 11130 Chiclana


Download von Bildern und Infomaterial

Das "Legalize Homedistilling" Promotioncar vor dem Zollamt in Karlsruhe legalizekarlsruhe.jpg

Das "Legalize Homedistilling" Promotioncar vor der Monopolverwaltung in Offenbach legalizeoffenbach.jpg

Das "Legalize Homedistilling" Promotioncar vor der Verwertungsstelle in Nürnberg legalizenuernberg.jpg

Weitere Bilder und Informationen, auch zum destillieren auf Anfrage

Unsere Pressemitteilungen: Pressemitteilungen


Pressemitteilungen

21. März - pdf: erste Pressemitteilung


(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken